Die Fotografie kann als Handwerksberuf ausgeübt werden.

Die Ausbildung führt über die handwerkliche Lehre zunächst zum Fotografengesellen. Nach einigen Jahren Berufspraxis kann dann die Meisterprüfung im Handwerk abgelegt werden. Nach Vollendung des 24. Lebensjahres darf der Meister Lehrlinge ausbilden.

Die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung berechtigt zur Gründung eines Handwerksbetriebes im Fotografenhandwerk.
Dieser Betrieb wird in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen. Es gibt für jeden Regierungsbezirk in Deutschland eine zuständige Handwerkskammer.

Meister desselben Berufes können dann eine sog. Innung gründen.

Die Fotografeninnung Braunschweig wurde 1912 gegründet.
Ihr erster Obermeister war von 1912 bis 1919 Herr Emil Hohmann.

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